Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 16. April 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Verträge zwischen

Patrick Strasser / Appgenau
c/o Frey Services
Eggstrasse 14f
8134 Adliswil, Schweiz
E-Mail: [email protected]

(nachfolgend «Anbieter») und dem Auftraggeber (nachfolgend «Kunde») über die Entwicklung, Bereitstellung und den Betrieb individueller Web-Anwendungen. Die AGB gelten gegenüber Unternehmen, Selbstständigen, Einzelfirmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsschluss

Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein verbindliches Angebot hat eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum.

Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden (per E-Mail ausreichend) oder durch beiderseitige Unterzeichnung des Angebots. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

3. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschliesslich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Die Leistungen des Anbieters umfassen typischerweise:

  • Konzeption und Entwicklung einer Web-Anwendung auf Basis des vereinbarten Funktionsumfangs
  • Einrichtung von Hosting, Domain und technischer Infrastruktur
  • Schulung und Übergabe der fertigen Lösung
  • Hosting, Backups und Sicherheitsaktualisierungen im ersten Jahr nach Abnahme (im Projekt-Fixpreis enthalten)

Die Beschreibungen auf der Website des Anbieters sowie in Demo-Anwendungen dienen der Orientierung und begründen keinen Anspruch auf einen bestimmten Funktionsumfang. Massgeblich ist ausschliesslich das schriftliche Angebot.

Erweiterungen, Änderungen oder zusätzliche Funktionen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, werden nach Absprache als separater Nachtrag oder als neues Projekt zum Fixpreis angeboten.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Entscheidungen zeitnah bereitzustellen. Hierzu gehören insbesondere Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten zu bestehenden Systemen sowie Freigaben zu Zwischenständen.

Der Kunde benennt einen verbindlichen Ansprechpartner, der Entscheidungen im Rahmen des Projektes treffen kann. Verzögerungen aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden gehen nicht zulasten des Anbieters und können zu einer Verschiebung des Liefertermins führen. Entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand abgerechnet, sofern er 1 Stunde überschreitet.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung erfolgt zum vereinbarten Fixpreis gemäss Angebot. Sofern im Angebot nicht abweichend geregelt, gilt folgende Zahlungsstaffelung:

  • 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung, fällig innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung
  • 50 % Schlusszahlung nach erfolgter Abnahme, fällig innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung

Alle Preise verstehen sich in der im Angebot genannten Währung (CHF oder EUR). Rechnungen an Kunden mit Sitz ausserhalb der Schweiz werden ohne Schweizer Mehrwertsteuer ausgestellt (Reverse-Charge-Verfahren; der Kunde ist verantwortlich für die korrekte steuerliche Behandlung in seinem Land). Kunden mit Sitz in der Schweiz erhalten, soweit der Anbieter mehrwertsteuerpflichtig ist, eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, einen Verzugszins in gesetzlicher Höhe zu verlangen sowie die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungseingang einzustellen. Bereits erbrachte Leistungen bleiben hiervon unberührt.

6. Entwicklungsprozess und Zwischenstände

Der Anbieter arbeitet in iterativen, wöchentlichen Zyklen. Der Kunde erhält während der Entwicklung laufend Zugang zu einer Vorschau-Version und ist angehalten, Rückmeldungen zeitnah, in der Regel innerhalb von 5 Werktagen, zu geben.

Grundlegende Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang («Change Requests») werden vor Umsetzung schriftlich bestätigt. Wirkt sich ein Change Request auf Fixpreis oder Zeitplan aus, wird dies vor Beginn der Umsetzung transparent kommuniziert.

7. Abnahme

Nach Fertigstellung stellt der Anbieter dem Kunden die Web-Anwendung zur Abnahme bereit. Der Kunde hat 14 Tage Zeit, die Anwendung zu prüfen und wesentliche Mängel schriftlich zu rügen. Wird innerhalb dieser Frist keine Rüge erhoben oder wird die Anwendung produktiv genutzt, gilt sie als abgenommen.

Unwesentliche Mängel, die die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Solche Mängel werden im Rahmen der Gewährleistung beseitigt.

8. Nutzungsrechte und Quellcode

Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares, einfaches Nutzungsrecht an der auf seinen konkreten Auftrag hin entwickelten Web-Anwendung. Der Kunde darf die Anwendung im Rahmen seines Geschäftsbetriebs nutzen, anpassen, erweitern und auf eigene Infrastruktur migrieren.

Der Quellcode der entwickelten Anwendung wird auf Anforderung des Kunden übergeben, spätestens jedoch bei Beendigung des Hosting-Vertragsverhältnisses oder auf schriftlichen Wunsch. Die Übergabe erfolgt in einer marktüblichen Form (beispielsweise als Git-Repository).

Von diesem Nutzungsrecht ausgenommen sind allgemeine Komponenten, Bibliotheken, wiederverwendbare Bausteine und Drittanbieter-Software, die nicht spezifisch für den Auftrag entwickelt wurden. An diesen verbleiben sämtliche Rechte beim Anbieter beziehungsweise bei den jeweiligen Rechteinhabern. Der Anbieter ist berechtigt, solche allgemeinen Komponenten auch in anderen Projekten zu verwenden.

Vom Kunden bereitgestellte Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Daten) verbleiben im Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter die für die Leistungserbringung erforderlichen Nutzungsrechte ein.

9. Hosting und Betrieb

Das erste Jahr Hosting, tägliche Backups und Sicherheitsaktualisierungen ab Abnahme sind im Projekt-Fixpreis enthalten. Das Hosting erfolgt standardmässig auf Servern in der Europäischen Union (Frankfurt am Main, Deutschland) bei einem DSGVO-konformen Anbieter.

Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel an. Geplante Wartungsfenster ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten sowie Ausfälle aufgrund höherer Gewalt oder Störungen beim Hosting-Provider sind hiervon ausgenommen.

10. Service-Pakete ab dem zweiten Jahr

Nach Ablauf des ersten Betriebsjahres kann der Kunde ein optionales Service-Paket (Basis, Plus oder Pro) zu den jeweils gültigen, auf der Website veröffentlichten Konditionen buchen. Der Umfang der einzelnen Pakete ergibt sich aus der Preisseite des Anbieters.

Ein Service-Paket hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Es verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern es nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf der laufenden Vertragsperiode schriftlich (per E-Mail ausreichend) gekündigt wird.

Entscheidet sich der Kunde gegen ein Service-Paket, erfolgt der weitere Betrieb in Eigenregie des Kunden. Der Anbieter übergibt in diesem Fall alle notwendigen Zugänge und den aktuellen Quellcode. Eine Weiterbetreuung durch den Anbieter ist in diesem Fall ausgeschlossen, sofern nicht ein neuer Vertrag geschlossen wird.

Der Anbieter behält sich vor, die Konditionen der Service-Pakete jeweils zum Ende eines Vertragsjahres anzupassen. Preiserhöhungen werden dem Kunden spätestens 2 Monate vor Wirksamwerden mitgeteilt; der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens.

11. Gewährleistung

Der Anbieter gewährleistet, dass die entwickelte Web-Anwendung bei sachgemässer Nutzung die im Angebot beschriebenen Funktionalitäten erbringt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Abnahme (Art. 371 OR).

Mängel sind dem Anbieter vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung, schriftlich mit nachvollziehbarer Beschreibung (Screenshots, Reproduktionsschritte) anzuzeigen. Bei berechtigter Mängelrüge hat der Anbieter das Recht, nach eigener Wahl nachzubessern oder eine Neuherstellung vorzunehmen.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die zurückgehen auf:

  • unsachgemässe Nutzung, Änderungen oder Eingriffe durch den Kunden oder Dritte
  • unterlassene Aktualisierungen, wenn der Kunde kein Service-Paket gebucht hat und den Betrieb selbst verantwortet
  • Störungen bei Drittanbietern (Hosting-Provider, E-Mail-Versand, Zahlungsdienstleister) ausserhalb des Einflussbereichs des Anbieters
  • Änderungen an der Infrastruktur oder den Schnittstellen Dritter, die eine Anpassung der Anwendung erforderlich machen

12. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Im Übrigen haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten), und zwar beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf die Summe begrenzt, die der Kunde für das jeweilige Projekt beziehungsweise innerhalb der letzten 12 Monate für das Service-Paket gezahlt hat.

Für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Verlust von Daten oder Ansprüche Dritter haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Kunde ist verpflichtet, eigenverantwortlich regelmässig Datensicherungen durchzuführen, soweit nicht ein Service-Paket mit Backup-Leistungen gebucht ist.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

13. Geheimhaltung

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, über alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen des jeweils anderen (insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Betriebsinterna) Stillschweigen zu bewahren und sie nicht für eigene Zwecke zu verwenden oder Dritten zugänglich zu machen. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, dem Empfänger vorher rechtmässig bekannt waren, von Dritten rechtmässig mitgeteilt werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind.

14. Datenschutz

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Endnutzer im Rahmen der Vertragsdurchführung unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (Schweizer Datenschutzgesetz, Datenschutz-Grundverordnung). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO auf Verlangen des Kunden abgeschlossen.

15. Referenznennung

Der Anbieter nennt Kunden nur mit deren ausdrücklicher, vorheriger Einwilligung als Referenz (per E-Mail ausreichend). Die Einwilligung bezieht sich auf die konkrete Form der Nennung (Firmenname, Logo, Projektbeschreibung, Screenshots) und kann jederzeit für die Zukunft schriftlich widerrufen werden.

Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Informationen werden in keinem Fall ohne separate, ausdrückliche Freigabe veröffentlicht.

16. Höhere Gewalt

Umstände höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistungserbringung wesentlich erschweren, ganz oder teilweise unmöglich machen, entbinden den Anbieter für die Dauer ihrer Auswirkung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Krieg, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen, Pandemien sowie grossflächige Störungen von Infrastruktur oder Telekommunikation, die vom Anbieter nicht zu vertreten sind.

17. Kündigung des Projektvertrages

Der Projektvertrag kann bis zur Abnahme von beiden Seiten aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wesentlichen Vertragsverletzungen, Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Bei Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund sind die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen anteilig zu vergüten. Die Anzahlung verfällt zur Deckung der bereits entstandenen Aufwände.

Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend).

18. Schlussbestimmungen

Auf diesen Vertrag findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Zürich, Schweiz, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Schweiz hat. Der Anbieter ist zudem berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Die Schriftform ist auch durch E-Mail-Kommunikation gewahrt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand dieser AGB: 16. April 2026. Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für zukünftige Verträge anzupassen. Massgeblich für bestehende Verträge sind die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.